Rechtsprechung
LG Zwickau, 20.09.2004 - 1 O 1601/03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tilgung eines Darlehens durch Verkauf eines Hausgrundstücks acht Tage vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Anfechtbarkeit der Rückführung einer bestehenden Darlehensforderung vor der Fälligkeit
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 20.09.2004 - 1 O 1601/03
- OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
- BGH, 18.09.2008 - IX ZR 62/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01
Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen …
Auszug aus LG Zwickau, 20.09.2004 - 1 O 1601/03
Anders als in dem von dem Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGHZ 150, 122-133 = ZIP 2002, 812 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 223/01] -815), in dem zuvor eine Sicherheit nicht bestand , verfügte die Beklagte aufgrund der Globalzession über eine konkrete Sicherheit. - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92
Konkursanfechtung bei Bardeckung
Auszug aus LG Zwickau, 20.09.2004 - 1 O 1601/03
Die auf die abgetretenen Forderungen erfolgten Zahlungen an die absonderungsberechtigte Beklagte benachteiligten die übrigen Insolvenzgläubiger der Gemeinschuldnerin nicht (vgl. BGHZ 64, 312, 314; 123, 320, 327). - BGH, 25.01.2001 - IX ZR 6/00
Gutschriften auf debitorisch geführtem Konto
Auszug aus LG Zwickau, 20.09.2004 - 1 O 1601/03
Zwischen Leistung und Gegenleistung muß ein derart enger zeitlicher Zusammenhang bestehen, dass noch von einem "unmittelbaren" Leistungsaustausch gesprochen werden kann (BGH ZIP 2001, 524 [BGH 25.01.2001 - IX ZR 6/00] ). - BGH, 14.05.1975 - VIII ZR 254/73
Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Konkursanfechtung
Auszug aus LG Zwickau, 20.09.2004 - 1 O 1601/03
Die auf die abgetretenen Forderungen erfolgten Zahlungen an die absonderungsberechtigte Beklagte benachteiligten die übrigen Insolvenzgläubiger der Gemeinschuldnerin nicht (vgl. BGHZ 64, 312, 314; 123, 320, 327).
- OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
Anspruch auf Rückzahlung eines zur Darlehenstilgung verwandten Betrags im Wege …
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 20.09.2004 - Az.: 1 O 1601/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Landgerichts vom 20.09.2004, Az.: 1 O 1601/03, wird, soweit die Klage abgewiesen wurde, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 66.848,03 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von acht Prozentpunken über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 20.09.2003, Az.: 1 O 1601/03, aufzuheben, soweit die Beklagte zur Zahlung von 81.806,70 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.11.2003 verurteilt wurde, und.